Wenn
Sie den europäischen PPL nach JAR-FCL anstreben,
dann ist die CVFR-Berechtigung in der Ausbildung gleich mit
eingeschlossen.
Die
CVFR-Berechtigung gibt es nur noch für Inhaber von Privat-Piloten-Lizenzen
die
vor dem 01.05.2003 erworben wurden.
Hiermit
können sogenannte CVFR-Gebiete,
zum Beispiel über großen Flughäfendurchflogenwerden
oder Sie fliegen über FL 100 ( 10.000 ft )
Die
CVFR-Berechtigung wird in der Regel benötigt um von alten PPL den
Übergang zum europäischen PPL ( JAR-FCL ) zu erreichen.
Für
die Umschreibung nach nach JAR-FCL ist die CVFR-Berechtigung
Voraussetzung.
Der
CVFR-Lehrgang umfasst 30 Theorieunterrichtsstunden in den Fächern Instrumentenkunde,
Funknavigation und Luftrecht, sowie eine theoretische Prüfung.
Weiter
benötigen Sie 10 Flugstunden und eine praktische Prüfung.
NVFR-Berechtigung
Um
eine Nachtflugberechtigung zu erhalten ist die
CVFR-Berechtigung Voraussetzung.
Weiter
benötigen Sie
mindesten 5 zusätzliche Flugstunden bei Nacht.
Hiervon
3 Flugstunden mit Lehrer und mindestens eine Flugstunde
Überlandflugnavigation, sowie 5 Alleinstarts. Außerdem 5
Alleinlandungen bis zum völligen Stillstand der Maschine.
Diese
Qualifikation wird in die Lizenz eingetragen.