Seit dem 01.05.2003 gelten neue Bestimmungen nach JAR FCL
Für Privatpiloten wir ein Flugtauglichkeitszeugnis mindestens der
Klasse 2 benötigt
Bei normalem gesundheitlichen Zustand stellt dies kein Problem
dar !
Sie können Ihre Flugausbildung mit 17 Jahren
beginnen.
Eine Altershöchstgrenze gibt es
nicht.
Die Grenze der Flugtauglichkeit legt grundsätzlich der Fliegerarzt fest.
Das tragen einer Brille ist wie beim
Autofahren kein Hindernis,
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Augen gesund sind und Sie mit
Brille normal sehen. Schwierig wird es bei einer Kurzsichtigkeit ab minus
5 Dioptrien.
Über die Flugtauglichkeit entscheidet in diesem Fall immer der Augen- und
Fliegerarzt.
Das Flugtauglichkeitszeugnis ist gültig:
bis zum 40. Lebensjahr 60
Monate
bis zum 60. Lebensjahr 24
Monate
ab dem 60. Lebensjahr 12 Monate
Die fliegerärztliche
Untersuchung führt in unserer Nähe durch:
Dr. Ralf
Müller
Ottersdorferstrasse
3
76437
Rastatt
Tel. 07222-32284
Dr. Jörg
Höflich
Küstrinerstrasse
2
76139
Karlsruhe
Tel. 0721-682624
Dr. med. Frank FabianMomarter Weg
36
64720
Michelstadt
Tel.
06061-2807