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Ausbildungs-Information !
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Fliegen ist heute nicht mehr nur privilegierten
Schichten
vorbehalten,
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Privatpilot kann heute fasst jeder werden.
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Ausbildung zum PPL-A nach JAR-FCL
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( JAR = Joint Aviation Regulations, FCL = Flight
Crew Licensing )
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Direkt vom Fußgänger zum europäischen PPL (
Privat Piloten Lizenz )
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Sie können die Ausbildung bereits mit 16 Jahren beginnen; Lizenzerwerb
mit 17 Jahren.
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Nach oben sind keine Grenzen; Sie können in jedem Alter fliegen.
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Folgende Unterlagen werden bei der Anmeldung zu
Ausbildung benötigt:
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Personalausweis oder Pass
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Tauglichkeitszeugnis von einem Fliegerarzt
( siehe Fliegerärzte )
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Auszug aus der Verkehrssünderkartei ( KBA
Flensburg - siehe Vordruck )
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Ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des
Bundeszentralregisters
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Sofortmaßnahmen am Unfallort oder
Erste-Hilfe-Nachweis
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4 Passbilder
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Bei Minderjährigen Zustimmung des ges. Vertreters
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Die theoretische Ausbildung umfasst folgende
Fächer:
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Luftrecht, Flugsicherungs- und Flugverkehrsvorschriften
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Flug- und Funknavigation
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Aerodynamik und Fluglehre
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Technik
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Meteorologie ( Flugwetterkunde )
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Verhalten in besonderen Fällen
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Menschliches Leistungsvermögen
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Wenn Sie ins Ausland fliegen möchten benötigen Sie das
Sprechfunkzeugnis BZF I
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Für nationale Flüge genügt das BZF II
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Die praktische Flugausbildung umfasst:
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Mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen wie z.B. Cessna 150, Cessna
152, Cessna 172,
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davon mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer und 15
Flugstunden im Alleinflug.
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Die Lizenz PPL ( A ) nach JAR - FCL
berechtigt: ( die wichtigsten Merkmale )
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1. Alle einmotorigen Flugzeuge ohne Gewichtsbegrenzung zu
fliegen
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2. Zweimotorige Flugzeuge mit Klassenberechtigung bis 5,7 t
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3. Lufträume C zu benutzen
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4. Nachtflüge durchzuführen ( wenn die Nachtflugausbildung
absolviert wurde )
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5. Erwerb des IR ( A ) wenn 50 Flugstunden nach
Scheinerhalt nachgewiesen werden
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Sie sollten die Fülle des theoretischen Stoffes
und den Aufwand nicht unterschätzen.
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Mit Fleiß und Wille schaffen Sie die Ausbildung
in 6 bis 12 Monaten.
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