|
vom PPL-A national
|
|
zum PPL-A europäisch
nach JAR-FCL
|
|
|
|
Voraussetzungen:
|
|
Sie sind im Besitz einer Lizenz für Privatflugzeugführer national
mit einer Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebenen
Landflugzeugen bis 2000 kg
|
|
oder einer Klassenberechtigung für Reisemotorsegler.
|
|
|
|
theoretische Ausbildung in den Fächern:
|
|
Instrumentenkunde
|
|
Funknavigation
|
|
|
|
praktische Ausbildung:
|
|
Mindestens 10 Flugstunden, von denen 5
Flugstunden auf einem vom
|
|
Luftfahrtbundesamt ( LBA ) anerkannten
Flugsimulator durchgeführt werden können.
|
|
In dieser Ausbildung wird ausschließlich nach
Instrumenten geflogen, dies beinhaltet
|
|
eine horizontal geflogene Umkehrkurve von 180
Grad und Funknavigation.
|
|
theoretische und praktische Prüfung !
|
|
|
|
Umfang der Erlaubnis:
|
|
Lizenz mit Sammeleintrag für einmotorige,
kolbengetriebene Landflugzeuge
|
|
zum Betrieb mit einem Piloten oder
|
|
Klassenberechtigung für Reisemotorsegler.
|
|
Flüge in das ICAO-Ausland mit Deutsch
registrierten Flugzeugen, sowie
|
|
Anerkennung der Lizenzen in allen
JAA-Mitgliedsstaaten. ( BZF I
erforderlich )
|
|
|
|
|
|
Gültigkeit / Verlängerung:
|
|
gültig für
60 Monate,
|
|
vorausgesetzt Sie sind im Besitz von einem
gültigem Flugtauglichkeitszeugnis ( Klasse 2 )
|
|
Mindestens 12 Flugstunden, davon 6 Flugstunden
als verantwortlicher Flugzeugführer
|
|
12 Starts und Landungen ( Flugzeuge RMS )
|
|
Mindestens 1 Übungsstunde mit Fluglehrer
|
|
Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis Klasse 2 (
siehe Fliegerärzte )
|
|
Nachweis erfolgt im Flugbuch
|
|
|